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Unfälle mit heißen Medien haben in der Regel akute und für die Betroffenen nachhaltige Wirkungen zur Folge. An allen Oberflächen, die eine Temperatur über 65°C aufweisen und verfahrensbedingt nicht isoliert bzw. mit einem Strahlenschutzgehäuse umbaut werden können oder für Wartungs-, Instandsetzungs- und Einrichtungszwecken zugänglich sind, muss deutlich auf die Verbrennungsgefahr durch Hinweisschilder hingewiesen und das Personal unterwiesen werden.
- Unfallursachen
- Temperaturen
- Oberflächen
- Gefahren für den Menschen
- Bauliche Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Verhalten bei Verbrennungen
Abschluss
- Operator Card
- Teilnahmebescheinigung
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