Kuhnle
Arbeitsbühnen

Zertifiziertes Schulungszentrum

IPAF-Schulung mit PAL-Card

Bedienerausbildung für fahrbare Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878 mit internationaler Gültigkeit, im Präsenzkurs oder als IPAF E-Learning.

PAL-Card

Jetzt neu im Kuhnle IPAF-Schulungszentrum: Die jährliche Unterweisung als e-learning Modul. Voraussetzung ist der Besitz der PAL-Card oder eine Basisschulung unserer Kuhnle Card. Dann geht es ganz einfach: E-Mail-Adresse oder Handynummer genügt und schon kann man die Unterweisung per IPAF Dashboard elektronisch durchführen. Zwei Wege führen zur PAL-Card: Analog bei einem Kurs im Schulungszentrum oder digital über das IPAF e-learning System. Der Schlusspunkt der Ausbildung: Die Prüfungen im Schulungszentrum und der Erwerb der PAL-Card.

Um die PAL-Card zu erhalten, muss sowohl eine praktische als auch eine schriftliche Prüfung absolviert werden. Das Wissen für diese Prüfungen erarbeitet man sich entweder in unseren Schulungen im Schulungszentrum oder mit Hilfe des IPAF eLearning-Moduls auch bei sich zu Hause oder am Arbeitsplatz.

So ist man beim Lernen zeitlich und räumlich flexibler und unabhängig. Das Programm beinhaltet viele interaktive Elemente, der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Schulung. Auch in den Kursen wird das e-learning Modul eingesetzt – das ermöglicht es dem Kursleiter, auf die individuellen Anforderungen jedes einzelnen Teilnehmers einzugehen. Nach dem Online-Lernen folgt eine beaufsichtigte Theorieprüfung in einem IPAF Schulungszentrum sowie eine mindestens halbtägige Praxisschulung und -prüfung.

Hände tippen auf Tastatur; im Vordergrund drei Handys, darauf IPAF App

Befähigungen

Folgende Befähigungen können in unserem Schulungszentrum erworben werden:

Ausbildung zum IPAF Arbeitsbühnen Bediener

Jeder Mitarbeiter/Beschäftigte der mit einer Arbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG-Vorschriften. Der zertifizierte Standard von IPAF gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüft Ausbildung. Im Ausland wird generell die PAL-Card als Bedienernachweis verlangt. Aber immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger PAL-Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Arbeitsbühnenbediener einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein

Zielgruppe

Mitarbeiter die im Unternehmen mit mobilen Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Hubarbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen im In,- und Ausland arbeiten sollen. Rechtliche Grundlagen: BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898

Inhalt Theorie

Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Antriebsarten,- Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA, Verkehrsregeln, Verkehrswege, Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt, Multiple Choice Theorieprüfung.

Praktischer Befähigungsnachweis

Einweisung an der Hubarbeitsbühne, Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien. Es wird nach den Praxiskategorien MEWP (Mobile elevating working platform) ausgebildet:

1a) Senkrechtbühne abgestützt

1b) Auslegerbühnen abgestützt

3a) Senkrechtbühne mobil

3b) Auslegerbühne mobil

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis

Die erfolgreiche Ausbildung wird mittels IPAF PAL-Card , Zertifikat und IPAF Logbuch dokumentiert.

Gültigkeit

Der personenbezogene Bedienerausweis gilt in Deutschland unbefristet, da die IPAF Ausbildung von der Berufsgenossenschaft entsprechend DGUV Grundsatz 308-008 anerkannt wird (also auch eine abgelaufene PAL-Card ist aktuell gültiger nationaler Befähigungsnachweis). Für Einsätze bei denen eine gültige Bediener PAL-Card notwendig ist, muss die PAL-Card alle 5 Jahre durch erneute Fahrprüfung verlängert werden…

Ausbildung zum IPAF Arbeitsbühnen Einsweiser

Jeder Mitarbeiter/ Beschäftigte der mit einer Arbeitsbühne arbeitet, benötigt eine Einweisung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Der zertifizierte Standard von IPAF gibt zusätzliche Sicherheit für qualitätsgeprüfte Einweisung. Immer öfters schreiben Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger PAL-Card und Einweisung durch einen IPAF Einweiser eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Arbeitsbühnenbediener einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

Zielgruppe

Mitarbeiter/Beschäftigte die als Einweiser „Demonstrator“ im Unternehmen für mobile Arbeitsbühnen tätig werden sollen und den IPAF Standard PAL-Card nutzen wollen, bzw. im Ausland Arbeitsbühnen einweisen sollen. Rechtliche Grundlagen: BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.

Theoretischer Befähigungsnachweis

Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen, Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen, Antriebsarten, Standsicherheit, Betrieb allgemein, Regelmäßige technische Prüfung, Umgang mit Last, Sondereinsätze Übersteigen, PSAgA, Verkehrsregeln, Verkehrswege, Technische Maßnahmen Quetschgefahr, Peitscheneffekt, Multiple Choice Theorieprüfung.

Praktischer Befähigungsnachweis

Durchführungsverfahren von Einweisungen

Einweisungen entsprechen den Eigenarten des Herstellertyps

Einweisungsübungen mit Fahrprüfung.

Es wird nach den Praxiskategorien MEWP (Mobile elevating working platform) ausgebildet:

1a) Senkrechtbühne abgestützt

1b) Auslegerbühnen abgestützt

3a) Senkrechtbühne mobil

3b) Auslegerbühne mobil

Voraussetzung

Mindestalter 18 Jahre, gesundheitliche Eignung.

Nachweis

Die erfolgreiche Befähigung wird mittels IPAF PAL-Card und Zertifikat und IPAF „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.

Gültigkeit

Der personenbezogene Einweiserausweis gilt in Deutschland unbefristet, da die IPAF Ausbildung von der Berufsgenossenschaft entsprechend DGUV Grundsatz 308-008 anerkannt wird (also auch eine abgelaufene PAL-Card ist aktuell gültiger nationaler Befähigungsnachweis). Für Einsätze bei denen eine gültige Einweiser PAL-Card notwendig ist, muss die PAL-Card alle 5 Jahre durch erneute Fahrprüfung verlängert werden. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Einweiser schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.

Ihr IPAF-Schulungszentrum in der Region

Sicherheit international:

Mit der PalCard weltweit agieren

Als IPAF-Schulungszentrum können Sie bei uns die international anerkannte und von Auftraggebern oft verlangte PalCard erwerben. Zwei Wege führen zur PalCard: Analog bei einem Kurs im Schulungszentrum oder digital über das IPAF e-learning-System.

Jetzt neu bei uns: Auch die jährliche Unterweisung gibt es als e-learning Modul!

Qualifizierung

IPAF-Ausbildung zum Bediener von fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878

IPAF-Aubildung zum Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen mit internationaler Gültigkeit - Präsenzkurs

  • Allgemeine Informationen

    Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

  • Rechtliche Grundlagen

    BetrSichV § 12, TRBS 2111, Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.

  • Zielgruppe

    Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.

  • Voraussetzung

    Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten Deutsch-Sprachkenntnissen können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.

  • - Gefährdungen

    - Wichtige Dokumente (Betriebsanleitung / Betriebsanweisung)

  • - Sicherheitseinrichtungen

  • - PSA / PSAgA

    - Aufstellen und Inbetriebnahme am Arbeitsort (Standsicherheit)

  • - Sicht- und Funktionsprüfung

  • - Steigung und Gefälle

  • - Reichweitendiagramm

    Teilnehmerzertifikat und ePAL/ PAL Card (Bedienerausweis)

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