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Lassen sich bestimmte Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen ausreichend minimieren, muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden. Die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen setzt voraus, dass man weiß, wovor sie schützen, wann sie benutzt werden müssen und welche Grenzen ihr Einsatz hat.
- Rechtliche Grundlagen
- Verletzungsarten
- Überblick
- Kopfschutz
- Schutzschuhe
- Schutz gegen Kälte und Wärme
- Warnkleidung
- Schutzbrillen
- Gesichtsschutz
- Handschutz
Abschluss
- Operator Card
- Teilnahmebescheinigung
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