
Qualifizierung
Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008 Teil 2: Präsenzprüfung
Inhalte
Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.
- Rechtliche Grundlagen
- BetrSichV § 12, TRBS 2111, Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.
- Zielgruppe
- Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.
- Voraussetzung
- Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten Deutsch-Sprachkenntnissen können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
- Praktischer Befähigungsnachweis
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne, Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien. Es wird nach den Praxiskategorien ausgebildet:
- 1a) Senkrechtbühne abgestützt
- 1b) Auslegerbühnen abgestützt
- 3a) Senkrechtbühne mobil
- 3b) Auslegerbühne mobil
Abschluss
- Operator Card
- Teilnehmerzertifikat,Bedienerausweis
Kuhnle Akademie
Weitere Schulungen
PräsenzAusbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008
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E-LearningAusbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008 Teil 1: Theorie (eLearning)
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PräsenzIPAF-Ausbildung zum Bediener von fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach ISO 18878
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