Kuhnle
Arbeitsbühnen

Qualifizierung

Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV G308-008 Teil 2: Präsenzprüfung

Inhalte

Jeder Mitarbeiter / Beschäftigte der mit einer Hubarbeitsbühne arbeitet benötigt eine Ausbildung entsprechend den aktuellen BG Vorschriften. Immer öfters schreiben auch deutsche Auftraggeber vor, dass nur Bediener mit aktuell gültiger Bediener Card eingesetzt werden dürfen. Unternehmer und Vorgesetzte die nicht ausreichend ausgebildete Hubarbeitsbühnenfahrer einsetzen, gehen im Schadensfall und bei Überprüfungen durch die Berufsgenossenschaft ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe ein.

Rechtliche Grundlagen
BetrSichV § 12, TRBS 2111, Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10, DGUV Grundsatz 308-008, EN 280, ISO 18898.
Zielgruppe
Mitarbeiter die mobile Arbeitsbühnen Scherenbühnen, Teleskoparbeitsbühnen, LKW-Arbeitsbühnen, Senkrechtlifte oder Anhängerbühnen bedienen sollen. Für Einsätze im Ausland bitte Kuhnle IPAF Bedienerschulung beachten.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre, in Abstimmung Lehrlingsmeister 16 Jahre, gesundheitliche Eignung. Bei schlechten Deutsch-Sprachkenntnissen können Gruppenausbildungen in vielen europäischen Sprachen angeboten werden.
Praktischer Befähigungsnachweis
Einweisung an der Hubarbeitsbühne, Fahrübungen mit Fahrprüfung in den entsprechenden Maschinekategorien. Es wird nach den Praxiskategorien ausgebildet:
  • 1a) Senkrechtbühne abgestützt
  • 1b) Auslegerbühnen abgestützt
  • 3a) Senkrechtbühne mobil
  • 3b) Auslegerbühne mobil

Abschluss

  • Operator Card
  • Teilnehmerzertifikat,Bedienerausweis

Präsenz

Termine

  • 18Nov 2026

    Mittwoch · 07:29–17:00 Uhr · Fellbach

    Präsenztermin

    5 Plätze frei · Preis auf Anfrage

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  • 02Dez 2026

    Mittwoch · 07:29–17:00 Uhr · Fellbach

    Präsenztermin

    5 Plätze frei · Preis auf Anfrage

    Anmelden

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